Unterschiedliche Gefache mit Kalk-Lehm-, Ziegel- oder gemischtem Ausbau bedürfen grundlegend verschiedener Behandlungen. Gefachfüllungen sollten nur entfernt werden, wenn es aus Reparaturgründen unvermeidbar ist. In diesem Fall werden nach kontrolliertem Abklopfen nur die losen Teile behutsam entfernt. Ausbesserungen mit Zementputz oder mit Kunststoffmaterial, sowie Silikon, Montageschaum und plastischen Fugenmassen haben im Fachwerk hingegen nichts zu suchen. Rostiges und auch verzinktes Metall, beispielsweise Nägel oder Armierungsgewebe, muss entfernt werden, ebenso wie Putze mit Salzschäden, die nach Herstellervorgaben mit Sanierungsputz erneuert werden müssen.
Mauerwerksfugen müssen ausgekratzt werden. Nicht kapillarwirksame, dichte alte Anstriche und Spachtelmassen sowie Kunststoffdispersionen müssen restlos entfernt werden. Sie sind daran zu erkennen, dass sie unter Einwirkung von Nitroverdünner klebrig weich werden. Bei unbedenklichen Silikatprodukten passiert das nicht.